Ab dem 01.08.2026 wird der Ausbildungsberuf Bauzeichner*in durch den modernisierten Beruf Bautechnischer Konstrukteurin ersetzt. Die Neuordnung bringt einen klaren BIM‑Fokus, stärkt Nachhaltigkeit/Kreislaufwirtschaft und strukturiert die Ausbildung in drei Fachrichtungen. Die Abschlussprüfung enthält künftig einen variablen Praxisanteil („betrieblichen Auftrag“ oder „Arbeitsprobe“), flankiert von schriftlichen Prüfungsbereichen – je Fachrichtung mit festgelegten Gewichtungen.


 

 

1. Was ändert sich zum 01.08.2026?

  • Neue Berufsbezeichnung: Aus Bauzeichnerin* wird Bautechnischer Konstrukteurin.

  • Neue Struktur: Drei Fachrichtungen (Architektur · Ingenieurbau · Tief‑, Verkehrswege‑ & Landschaftsbau).

  • BIM als Kernkompetenz: „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ wird eigenständiger Prüfungsbereich; kollaboratives, modellbasiertes Arbeiten ist Standard.

  • Nachhaltigkeit verankert: U. a. neue Berufsbildposition „Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess“.

  • Alte Verordnung läuft aus: Die Bauzeichner‑Ausbildungsverordnung von 2002 tritt mit Ablauf des 31.07.2026 außer Kraft; neue Verordnung gilt ab 01.08.2026.


2. Berufsbild & Fachrichtungen

Bautechnischer Konstrukteurin erstellt, koordiniert und prüft Plan‑ und Modelldaten über alle Planungsphasen hinweg und arbeitet eng mit Architektinnen, Ingenieurinnen, Behörden und Ausführenden zusammen.

Fachrichtungen

  1. Architektur

  2. Ingenieurbau

  3. Tief‑, Verkehrswege‑ & Landschaftsbau

In der Fachrichtung Tief‑, Verkehrswege‑ & Landschaftsbau erfolgt die Vertiefung in einem Einsatzgebiet: Tiefbau · Verkehrswegebau · Landschaftsbau (betriebsseitig festgelegt).


3. Ausbildungsaufbau (Kurzüberblick)

  • Dauer: 3 Jahre (duale Ausbildung).

  • Zwischenprüfung: im 4. Ausbildungshalbjahr; Prüfungsbereich „Technische Zeichnung“.

  • Betriebliche Lernorte: Möglichkeit der Ergänzung/Vertiefung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (v. a. im 1. Ausbildungsjahr, insg. 6 Wochen), sofern nicht gleichwertig im Betrieb abbildbar.


4. Abschlussprüfung (Struktur und Gewichtungen)

Die Abschlussprüfung ist je Fachrichtung in vier Prüfungsbereiche gegliedert:

Beispiel Fachrichtung Architektur

  1. Erstellen von Dokumenten für Entwurfs‑, Genehmigungs‑ & Ausführungsplanung

  2. Anwenden des digitalen Informationsmodells (BIM)

  3. Planungs‑ & Konstruktionsregeln auf Bauwerke/Bauteile anwenden

  4. Wirtschafts‑ & Sozialkunde

Gewichtungen (Architektur):
• Erstellen von Dokumenten 50 % · BIM 15 % · Planungs‑ & Konstruktionsregeln 25 % · WiSo 10 %.
Bestehen: Gesamtergebnis mind. „ausreichend“, mind. drei Bereiche „ausreichend“, kein Bereich „ungenügend“.

Praxis‑Varianten im Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten“ (alle Fachrichtungen):

  • Variante 1 – Betrieblicher Auftrag: Durchführung im Betrieb inkl. Doku, Präsentation (≈10 min) & Fachgespräch (≈20 min); Gesamtumfang 40 Std. Gewichtung: Doku 10 % · Präsentation 20 % · Fachgespräch 70 %.

  • Variante 2 – Arbeitsprobe: inhaltsgleich zur Auftrags‑Variante (Durchführung im Betrieb), identische Zeiten/Gewichtungen wie oben.

Hinweis: Die Inhalte und Gewichtungen sind für Ingenieurbau und Tief‑, Verkehrswege‑ & Landschaftsbau analog strukturiert; die inhaltlichen Schwerpunkte sind fachrichtungsspezifisch formuliert.


5. Zentrale Kompetenzfelder (Auszug)

Fachrichtungsübergreifend berufsprofilgebend:

  • Bestandsaufnahmen durchführen

  • Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess berücksichtigen

  • Bauteile/Bauwerke konstruieren

  • Bauprozess modellieren (BIM)

  • Technische Zeichnungen anfertigen

  • Technische Dokumente erstellen

  • Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

Integrativ (übergreifend):

  • Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits‑ & Tarifrecht

  • Sicherheit & Gesundheit, Umwelt & Nachhaltigkeit

  • Digitalisierte Arbeitswelt, kollaborative Arbeitsweisen


6. Auswirkungen für die Praxis

Für Ausbildungsbetriebe

  • Ausbildungsplan bis Sommer 2026 auf neue Berufsbildpositionen/Prüfungsstruktur anpassen.

  • BIM‑Arbeitsweisen (AIA/BAP, IFC‑basierte Kollaboration, Modellprüfungen) verbindlich etablieren.

  • Einsatzgebiet (nur Fachrichtung Tief/Verkehr/Landschaft) festlegen und im Vertrag/Plan dokumentieren.

  • Interne Qualitätssicherung & Dokumentationsstandards (z. B. Vorlagen für betrieblichen Auftrag/Arbeitsprobe) aufsetzen.

Für Berufsschulen

  • Curricula an neuen Rahmenlehrplan koppeln (BIM‑Grundlagen, Kollaboration, Nachhaltigkeit als Querschnitt).

Für Auszubildende

  • Frühzeitig BIM‑Basiswissen und Softwarekompetenz aufbauen (mindestens ein führendes BIM‑/CAD‑System + eine Prüf-/Koordinationssoftware).

  • Projektkommunikation, Präsentations‑ und Doku‑Skills gezielt trainieren (relevant für Fachgespräch 70 % Gewichtung im Praxis‑Teil).


7. Übergang/Umstellung

  • Neue Verträge ab 01.08.2026 laufen unter Bautechnischer Konstrukteurin.

  • Die Bauzeichner‑Verordnung (2002) tritt zum 31.07.2026 außer Kraft. Bereits laufende Ausbildungen werden nach den jeweils vertraglich geltenden Regelungen fortgeführt (zuständige Stelle beachten).


8. FAQ (Kurz)

Warum die Umbenennung?
Weil sich Aufgaben von der 2D‑Zeichnung hin zu datengetriebener Modellarbeit (BIM) verschoben haben – mit stärkerer Kollaboration und Nachhaltigkeitsbezug.

Welche Software ist „vorgeschrieben“?
Die Verordnung schreibt keine Software vor. In der Praxis verbreitet: Revit, Allplan, Archicad/Vectorworks (Hochbau), Civil 3D/InfraWorks (Infra), Tekla (Stahl/Bewehrung), Solibri/Navisworks (Koordination/Prüfung).

Wie läuft der Praxis‑Teil genau ab?
Betrieb wählt Auftrag oder Arbeitsprobe (je 40 Std. plus 10 min Präsentation/20 min Fachgespräch). Bewertung: Doku 10 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 70 %.

Quelle: Bauzeichner Ausblick 2026 - Bautechnische*r Konstrukteur*in - IHK zu Essen